Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der 12systems GmbH, Am Speicher XI 11, 28217 Bremen– nachstehend 12systems genannt – erfolgen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunden) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ergänzend gelten die für die jeweiligen Vertragsprodukte geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
1.2 Entgegenstehende oder von den AGB der 12systems abweichende Bedingungen des Kunden erkennt 12systems nicht an, es sei denn, 12systems stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn 12systems in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Sofern 12systems bei einzelnen Lieferungen und Leistungen auf spezielle Nutzungs- und Bezugsbedingungen mit abweichenden Regelungen verweist, sind auch diese Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
1.3 Für folgende Produkte von 12systems gelten zusätzlich zu diesen AGB besondere Bedingungen, die unten einzusehen sind
12systems Produkte:
- 12systems Web Security base
- 12systems Web Security professional
- 12systems Mail Security
- 12systems Mail Encryption
- 12systems Endpoint Protection Mobile base
- 12systems Endpoint Protection Mobile prof.
- 12systems WAF
- 12systems WAF OWA
- 12systems Endpoint Security
- 12systems PRTG System Monitoring
- 12systems Hosted Echange
- 12systems Mail Store
- 12systems File Safe
- 12systems Server Hosting
- 12systems Server Housing
- 12systems Firewall (nur Management)
- 12systems WLAN (nur Managemeent)
- 12systems Skype for Business
12systems Produkte mit Hardware
- 12systems Firewall
- 12systems SSL VPN
- 12systems WLAN
12systems Webhosting
- 12systems Webhosting
1.4 Wird innerhalb der besonderen Bedingungen von diesen AGB abgewichen, gelten die besonderen Bedingungen vorrangig.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Wir dürfen uns bei der Vertragsausführung auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oderfachlich funktionale Aspekte verlassen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene und erbrachte Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Verbindliche Vorgaben sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2.2 Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, gelten nur dann als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
2.3 Für Hörfehler, die im telefonischen Geschäftsverkehr mit uns auftreten, übernehmen wir keine Haftung.
3. Lieferungen und Leistungen, Vertragsbeendigung
3.1 Angebote von 12systems sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von 12systems, spätestens jedoch durch die vorbehaltlose Annahme der Lieferung bzw. Leistung durch den Kunden zustande. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote seitens 12systems für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.
3.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen 12systems hergeleitet werden können, sofern das von 12systems gelieferte Produkt gleichwertig oder höherwertig ist, sich zumindest aber für die Vertragszwecke eignen.
3.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt 12systems ausdrücklich vorbehalten.
3.4 Lieferzeiten und –termine stellen keine Fixgeschäfte dar. Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei 12systems oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte 12systems mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist mit Ausnahme der Vorsatzhaftung und bei Fixgeschäften ausgeschlossen. 12systems behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von 12systems zu vertreten ist.
3.5 Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.
3.6 Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von 12systems zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
3.7 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können beide Seiten das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich – wenn nicht etwas anderes vereinbart ist – jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
3.8 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 12systems insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag, welcher der Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten entspricht, in Verzug gerät oder der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.9 Wir sind berechtigt, einzelne vertragliche Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
4. Prüfung und Gefahrübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Auftragsbestätigung zu prüfen. Stellt der Kunde Mängel fest, so sind diese innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Mangelrüge hat zu Dokumentationszwecken ausschließlich in Textform zu erfolgen.
4.2 Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von 12systems benannt sind, auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz in Bremen, d.h. zzgl. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung entsprechend der jeweils geltenden Preisliste von 12systems sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
5.2 Zahlungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Für die erste und jede weitere Mahnung von 12systems sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10 € geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Zahlungen werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB angerechnet.
5.3 Soweit von den vorstehenden Zahlungsbedingungen abgewichen wird, kann 12systems jederzeit wahlweise Lieferung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die 12systems Ratenzahlung vereinbart hat, werden im Fall des Zahlungsverzugs sofort fällig.
5.4 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von 12systems für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich 12systems vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist 12systems berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Bei Vertragsabschluss kostenlose Dienstleistungen können mit Vorankündigung kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Dienstleistung zu.
5.6 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.7 Wenn als Zahlungsweg zwischen dem Kunden und 12systems das SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, das dazu notwendige Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Lieferbeziehung Eigentum von 12systems. Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Er tritt uns in diesem Fall bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegen seine Kunden ab und wir nehmen diese Abtretung an. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von 12systems hinzuweisen, uns unverzüglich zu unterrichten und nach Kräften bei der Durchsetzung unserer Rechte zu unterstützen. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware mit 12systems nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für 12systems als Hersteller i.S.d. § 950 BGB. Unser Kunde wird die Ware für uns unentgeltlich verwahren.
6.2 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von 12systems an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf 12systems zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware in Besitz nehmen.
6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch 12systems gelten nicht als Vertragsrücktritt.
6.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. 12systems ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von 12systems wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. 12systems ist berechtigt, Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. 12systems darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.5 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt 12systems. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von 12systems maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag ein Sicherheitsabschlag von 20% vorzunehmen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50%. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von 12systems gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 25% auszugehen.
6.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von 12systems. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 Die Verjährung für Sachmangelansprüche beträgt, außer im Fall von Schadensersatzansprüchen, zwölf Monate ab Gefahrübergang, sofern 12systems den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes beruht.
7.2 12systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Ist die Pflege von Software Vertragsgegenstand, wird 12systems die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, die sich nach Vertragsschluss verändert haben (z.B. Veränderungen der IT-Umgebung, Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten).
7.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und Schadensverursachungen, die auf fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind/ Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.5 12systems gibt etwaige, über die vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne diesbezüglich selbst verpflichtet zu werden.
7.6 Im Gewährleistungsfall obliegt die Wahl der Nacherfüllung 12systems. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung nicht in der Lage, werden wir dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten diese als Nacherfüllung. Im Falle der Mangelbeseitigung/Nachlieferung erwirbt 12systems mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ ausgetauschten Komponenten/Geräten.
7.7 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
7.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist 12systems berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von 12systems berechnet.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen lediglich in Deutschland frei von Schutzrechten Dritter zu erbringen. Werden von Seiten Dritter Ansprüche gegenüber unserem Kunden geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, uns umgehend hierüber in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, stellt der Kunde uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
8.3 Soweit bei 12systems oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen der Leistungserbringung für einen Kunden gewerbliche Schutzrechte entstehen, bleiben die bei 12systems, es sei denn, wir übertragen diese Rechte schriftlich auf den Kunden.
8.4 Sofern 12systems Software für einen Kunden erstellt, oder erstellen lässt, erhält der Kunde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, von 12systems für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms (Lizenz). Wird der Kunde von 12systems für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Software“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Eine Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
8.5 Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine Nutzung des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher eines Computers oder auf einem Speichermedium befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
8.6 12systems ist berechtigt, Lizenzgebühren zu erheben. Diese richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
8.7 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Software erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen und vorhandene Schutzmechanismen gegen unberechtigte Nutzung weder entfernen noch umgehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (a) die Software in anderer Weise als in der vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; (b) die Software in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (z.B. mittels Disassemblieren, Decompilieren, Quelltext-Rekonstruktion oder Sniffen der Kommunikation) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
8.8 Soweit dem Kunden von 12systems ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, alle (Sicherungs-) Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an 12systems zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Auf Anfrage ist ein Nachweis hierüber zu erbringen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber 12systems bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
8.9 Sofern der vom Kunden gewählte Tarif die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von 12systems ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 12systems oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansonsten ist unsere Haftung auf den üblichen und vorhersehbaren Schadensverlauf, maximal jedoch auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung, beschränkt.
9.2 Eine Haftung für Backups ist ausgeschlossen, wenn diese vom Kunden nicht regelmäßig, zumindest quartalsweise überprüft worden sind.
9.3 12systems übernimmt keine Haftung dafür, dass Servicedienstleistungen oder Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen. Die Regelung in 3.4 gilt ergänzend.
9.4 12systems ist zur sofortigen Sperre eines bereit gestellten Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, sofern der Kunde rechtswidrige Inhalte auf den Systemen bereithält, solche rechtswidrigen Inhalte auf das gemietete System hochlädt oder von dort herunterlädt, diese Daten vervielfältigt oder sonst in rechtswidriger Art und Weise damit umgeht.
10. Export- und Importgenehmigungen
Von 12systems gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in Deutschland bestimmt. Die Ausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden u.U. genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Vorschriften des Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig erkundigen.
11. Hinweis nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an uns zurückgeben. Verbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
12. Datenschutz
12.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Vertragsbeziehung überlassenen Daten auch zur werblichen Ansprache via Telefon und Email genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, indem ein Widerruf gegenüber 12systems in Textform erklärt wird.
12.2 Die Parteien verpflichten sich, Angaben über den anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.
12.3 12systems wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses herausgeben.
12.4 12systems darf alle Daten des Vertragspartners 90 Tage nach Vertragsbeendigung und nachdem alle Daten an den Vertragspartner ausgehändigt worden sind, löschen, es sei denn, der Vertragspartner teilt innerhalb dieser Frist mit, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder unvollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Vertragspartner wird über die Löschung informiert.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dienstleistungen, vermietete Gegenstände sowie die Zugänge zu bereitgestellter Software an Dritte zu überlassen oder diesen zugänglich zu machen. Dritte im Sinne dieser Klausel sind nicht nach § 15 AktG mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
13.2 Erfüllungsort – auch im Fall der Nacherfüllung – ist Bremen, Gerichtsstand ist Bremen, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. 12systems ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) oder Teilen daraus. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung der Incoterms.
13.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von 12systems.
13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung diejenige Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 01/2017
Geltungsbereich
Für folgende Produkte von 12systems gelten zusätzlich zu diesen AGB besondere Bedingungen:
12systems Produkte:
- 12systems Web Security base
- 12systems Web Security professional
- 12systems Mail Security
- 12systems Mail Encryption
- 12systems Endpoint Protection Mobile base
- 12systems Endpoint Protection Mobile prof.
- 12systems WAF
- 12systems WAF OWA
- 12systems Endpoint Security
- 12systems PRTG System Monitoring
- 12systems Hosted Echange
- 12systems Mail Store
- 12systems File Safe
- 12systems Server Hosting
- 12systems Server Housing
- 12systems Firewall (nur Management)
- 12systems WLAN (nur Managemeent)
- 12systems Skype for Business
12systems Produkte mit Hardware
- 12systems Firewall
- 12systems SSL VPN
- 12systems WLAN
12systems Webhosting
- 12systems Webhosting
AGB – Besondere Bedingungen
Produkte von 12systems
Sofern die unter Punkt 1.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Produkte als 12systems-Produkte gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen die folgenden besonderen Bedingungen:
1. Leistungen von 12systems
1.1 12systems stellt dem Vertragspartner die Nutzung der 12systems Produkte in dem im Auftrag beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung.
1.2 12systems stellt dem Vertragspartner die Software für die Nutzung der 12systems Produkte auf einem Datenträger oder zum Download über das Internet bereit.
1.3 12systems wird die zu überlassenden 12systems Produkte im Rahmen der technischen Möglichkeiten in einer Version einsetzen, deren regelmäßige Aktualisierung vom Hersteller unterstützt wird. 12systems wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten 12systems Produkte spätestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Vertragspartners auf den Einsatz einer neueren Version besteht nicht.
2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
2.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem definierten Datenübergabepunkt herzustellen.
2.2 12systems ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
2.3 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von 12systems ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen 12systems Produkt- Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der 12systems Produkte berechtigten Nutzer mit der Bedienung der 12systems Produkte vertraut sind.
2.4 Der Kunde ist berechtigt, die ihm von 12systems zur Verfügung gestellte Client-Software und nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner zu installieren, von dem aus er berechtigterweise auf die 12systems Produkte zugreifen will.
3. Zugriffsberechtigung
Der Kunde erhält für jeden eingerichteten Nutzer eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten. Optional kann eine Zugriffserkennung über eine statische IP-Adresse erfolgen.
4. Datenschutz
4.1 Übermittelt der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten an 12systems, so ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. 12systems wird die vom Kunden übermittelten Daten nur zum Zwecke der Vertragserfüllung, bzw. im Rahmen der Weisungen des Kunden speichern/verarbeiten.
4.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise der zusätzliche Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz notwendig ist.
5. Nutzungsrechte
5.1 Das Nutzungsrecht betrifft sowohl den Teil des Programms, der auf Hardware des Kunden installiert ist, wie auch – soweit erforderlich – eine zentrale Installation bei der 12systems im Rahmen einer Softwareüberlassung. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt im Falle der ausschließlichen Bereitstellung auf Systemen der 12systems lediglich das Laden des Computerprogramms in den Arbeitsspeicher der Hardware des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
5.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf 12systems – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung (a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen eine Schutzrechtsverletzung vermeidet oder (b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
5.3 Zur Erfüllung des Vertrages, räumt der Kunde 12systems die dafür benötigten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Daten ein. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der Daten über das Internet, die Datensicherung und die dafür notwendigen technischen Vorgänge.
Stand: 01/2017
AGB – Besondere Bedingungen
12systems Produkte mit Hardware
Die folgenden Regelungen finden zusätzlich Anwendung auf alle Produkte, die in Punkt 1.3. der AGB als 12systems Produkte mit Hardware gekennzeichnet sind.
1. Allgemeine Pflichten des Kunden
1.1 Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe sorgfältig zu behandeln und zu nutzen. Der Kunde darf den vermietetet Gegenstand nur für geeignete Zwecke einsetzen.
1.2 Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von 12systems berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen.
1.3 Der Kunde darf an dem Mietgegenstand technische Änderungen nicht durch Einwirken auf die Firmware vornehmen. Ausgenommen hiervon sind auch nicht die durch den Hersteller freigegebenen Updates der Firmware.
1.4 Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung des Mietgegenstandes hat der
Kunde 12systems unverzüglich zu informieren.
2. Mängel
2.1 Mit seiner Unterschrift bei Übergabe des Mietgegenstandes bestätigt der Kunde, dass sich der ihm übergebene Mietgegenstand in technisch einwandfreiem Zustand befindet.
2.2 Ausfallzeiten, die auf eine unsachgemäße Bedienung oder Fehlkonfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Miete für den überlassenen Gegenstand.
3. Rückgabe
3.1 Nach Ablauf der Vertragsbeziehung hat der Kunde den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand an 12systems zurückzugeben.
3.2 Ist dem Kunden eine Rückgabe nicht möglich, so verpflichtet er sich zur Leistung eines angemessenen Schadenersatzes.
Stand: 01/2017
AGB – Besondere Bedingungen
12systems Webhosting
Für die in Punkt 1.3. der AGB gekennzeichneten Webhosting Leistungen gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
1. Leistungen von 12systems
12systems räumt dem Kunden die Möglichkeit des Web-Hosting in den Rechenzentren von 12systems ein.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist für die Speicherung der Daten auf den Servern von 12systems
selbst verantwortlich.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine gesetzwidrigen Inhalte zu speichern oder anderen über das Internet zugänglich zu machen.
2.3 Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller ihm überlassenen Kundendaten (Login und Passwort) verpflichtet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ihm nicht gestattet.
2.4 Sofern 12systems durch Dritte wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird, die auf einer gesetzeswidrigen Benutzung durch den Kunden beruht, stellt der Kunde 12systems von diesen Ansprüchen frei.
2.5 Sofern der Kunde Email-Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgen die Einstellungen eventueller Spam-Filter nach Kundenvorgaben. 12systems ist nicht verantwortlich für nach Kundenvorgaben ausgefilterte Emails.
3. Nutzungsrechte
Zur Erfüllung des Vertrages räumt der Kunde 12systems die dafür benötigten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Daten ein. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der Daten über das Internet, die Datensicherung und die dafür notwendigen technischen Vorgänge.
Stand: 01/2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01. Januar 2017
Service Level Agreement (SLA) und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) siehe www12systems.de